Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitsegeltörns
1. Leistungsumfang und Gestaltung der Mitsegeltörns
Du bist Crewmitglied auf dem gebuchten Mitsegeltörn. Zusammen mit dem von Westwind-Sailing gestellten Schiffsführer und den anderen Crewmitgliedern ist deine aktive Beteiligung an Bord von dir ausdrücklich gewünscht und von uns so vorgesehen. Es gelten folgende Vereinbarungen:
Der sportlich-seglerische Charakter steht im Vordergrund des Mitsegeltörns. Wir erwarten von dir die aktive und offene Einstellung zu allen seemännischen Aufgaben sowie Problemen. Die aktive Teilnahme bezieht sich auch auf deine Hilfe unter fachlicher Anleitung bei erforderlichen Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies deine Möglichkeiten und Fähigkeiten erlauben. Erforderliche Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Die Beteiligung am Bordleben, üblicher Decksarbeit und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme.
Selbstverständlich ist/sind unser(e) Yachten in gutem Zustand und technisch einwandfrei. Dennoch können wir keine Garantie für das Funktionieren der technischen und elektronischen Ausrüstung übernehmen. Im Falle auftretender Probleme liegt es in der Entscheidung des Skippers (Gegebenenfalls in Absprache mit Westwind-Sailing) geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die ausgeschriebenen Reiserouten und/oder Törninhalte sind freibleibend und als Empfehlung zu verstehen, die auf der Erfahrung von Westwind-Sailing beruht. Während des Törns können neue Ideen entstehen und Vorschläge/Wünsche von Crewmitgliedern versuchen wir im Rahmen sinnvoller und sicherer Törnführung zu berücksichtigen. Die endgültige Route wird vom Schiffsführer unter Berücksichtigung von Wind und Wetter, Leistungsfähigkeit der Crew und gemäß guter Seemannschaft festgelegt. Dies gilt insbesondere auch für die Durchführung von Nachtfahrten.
In den Leistungen der Mitsegeltörns von Westwind-Sailing sind Kosten für Hafenliegegebühren, Endreinigung, Treibstoff und Verpflegung (auch Restaurantbesuche) nicht enthalten. Derartige Kosten und die Servicepauschale werden über eine Bordkasse finanziert, in die alle Mitsegler gleichermaßen einzahlen. Der Skipper wird traditionsgemäß durch die Bordkasse freigehalten und zahlt nicht mit ein.
2. Rücktritt auf Wunsch des Mitseglers oder Stellung einer Ersatzperson
Du kannst jederzeit vor Törnbeginn von der Teilnahme am Törn zurücktreten. Westwind-Sailing verliert dann den Anspruch auf den Törnpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen bzw. Ausfälle verlangen. Eine anderweitige Verwendung des Törnplatzes oder sonstige ersparte Aufwendungen sind von Westwind-Sailing zu berücksichtigen.
Folgende, pauschalierte Entschädigungssätze gelten als vereinbart, zwischen dem Mitsegler und
Westwind-Sailing:
Die Stornierung ist bis 16 Tage nach der verbindlichen Buchungsbestätigung und bis 6 Monate vor Törnbeginn kostenlos möglich,
Entschädigungssatz bis zum 60. Tag vor Törnbegin 20 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz bis zum 30. Tag vor Törnbeginn 50 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz bis zum 20. Tag vor Törnbeginn 75 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz ab dem 19. Tag vor Törnbeginn 90 % des gesamten Törnpreises.
Bist du mit dieser Pauschale nicht einverstanden, musst du Westwind-Sailing nachweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist als der vereinbarte Entschädigungssatz. Wir behalten uns dann ggfs. vor, einen höheren Entschädigungssatz zu berechnen, unter der Voraussetzung, dass wir einen höheren Schaden konkret nachweisen können.
Du kannst nach einer entsprechenden Mitteilung an uns, eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, wenn deine Ersatzperson den Erfordernissen des gebuchten Mitsegeltörns nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittbedingungen.
3. Übernahme höherer Reisekosten
Liegt die Yacht nicht am vorgesehenen Ausgangshafen oder erreicht nicht den vorgesehenen Endhafen, dann übernimmt Westwind-Sailing die eventuell entstehenden höheren Reisekosten. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen vor oder während des Mitsegeltörns mit den Mitseglern vereinbart worden sind. Du musst die höheren Reisekosten vorher mit Westwind-Sailing absprechen und hast eine Schadensminderungspflicht. Das gilt nicht bei Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
4. Mängel der Reise, Kündigung, Minderung
Befindet sich deine Yacht nicht am Ausgangsort oder ist deine Yacht am Anfang oder während des Törns nicht seetüchtig und fahrbereit, dann gilt eine angemessene Wartezeit als vereinbart. Als angemessene Wartezeit gelten 24 Stunden bei Törns von bis zu einer Woche Dauer, 48 Stunden bei Törns von bis zu zwei Wochen Dauer und 72 Stunden bei Törns von über zwei Wochen Dauer. Ist während der Wartezeit ein Landaufenthalt unvermeidbar, dann trägt Westwind-Sailing nach Rücksprache die entstehenden Kosten. Ist die Wartezeit verstrichen und die Yacht nicht einsatzbereit, kannst du den Vertrag kündigen. Wir tragen dann eventuell entstehende erhöhte Rückreisekosten und erstatten die Teilnahmegebühr.
Es obliegt dir, einen aufgetretenen Mangel des Törns direkt bei Westwind-Sailing anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Schiffsführer ist nicht ausreichend. Bei berechtigten Mängeln hast du einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Törnpreises. Eine Kündigung der Mitsegelvereinbarung ist nur bei schwerwiegenden Mängeln und erst nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.
5. Rücktritt und Kündigung durch Westwind-Sailing
Wir können den Törnvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du die Durchführung und/oder Sicherheit des Mitsegeltörns nachhaltig störst oder dich in starkem Maße vertragswidrig verhältst. Es bedarf insbesondere dann keiner Abmahnung, wenn du gegen gesetzliche Bestimmungen Deutschlands oder des besuchten Landes verstößt – zum Beispiel durch die Einnahme verbotener Rauschmittel. Erklären wir aus diesen Gründen die Kündigung, behalten wir den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
Falls die Yacht nicht zur Verfügung steht oder falls die Yacht derart beschädigt ist, dass ihr Einsatz unmöglich ist oder die Instandsetzung unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde, können wir die Mitsegelvereinbarung kündigen oder eine Ersatzyacht stellen. Im Fall einer Kündigung erstatten wir die Teilnahmegebühren und entstehende Stornokosten für An- und Abreise.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Törn infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch du den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung oder notwendige Landaufenthalte fallen dir zur Last.
7. Einhaltung ausländischer Gesetze und Bestimmungen
Du musst Dich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten und haftest ansonsten für eventuell uns entstehende Vermögensschäden. Du bist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8. Haftungsbegrenzung, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein durch uns zu vertretender Mangel des Törns zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führen, so ist die Haftung durch uns auf die zweifache Törngebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mitsegelvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mitsegelvertrages zur Folge.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Grevenbroich. Stand der AGB: August 2024